
Batteriespeicher anmelden
Was es bei der Anmeldung zu beachten gibt.
Batteriespeicher sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Sie nehmen überschüssige Energie aus erneuerbaren Quellen auf, gleichen wetterbedingte Schwankungen aus und erhöhen den Eigenverbrauch. Stationäre Batteriespeicher sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig – unabhängig davon, ob sie mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert sind oder nicht.
Gut zu wissen
Jede Anfrage wird von unserem technischen Betriebsführer, der Bayernwerk Netz GmbH, individuell und sorgfältig geprüft, um eine netzverträgliche Integration sicherzustellen.
In drei Schritten Ihren Speicher anmelden
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte mein.Hausanschlussportal:
Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Anmeldung (bzw. Änderung) zum Netzanschluss Strom,
- Lageplan mit Aufstellungsort der Anlage,
- Übersichtsschaltplan,
- Datenblatt für Speicher,
- Inbetriebsetzungsprotokoll.
Ihre Anmeldung wird von Bayernwerk Netz, unserem technischen Betriebsführer, geprüft und bestätigt.
Alle Erzeugungsanlagen müssen, unabhängig von ihrer Größe, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) angemeldet werden.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG
Seit dem 1. Januar 2024 schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass Batteriespeicher mit einer Ladeleistung ab 4,2 kW den Anforderungen des § 14a EnWG entsprechen müssen. Diese Regelung ermöglicht es Netzbetreibern, im Bedarfsfall die Ladeleistung zu steuern. So werden die Netzstabilität gewährleistet und Überlastungen vermieden. Als Gegenleistung erhalten die Verbraucher eine Reduzierung der Netzentgelte.
Neuregelung des §14a ENWG
Download-Service
Sie haben noch Fragen?

Team Netzbetrieb Strom
Ihre Ansprechpartner zur Anmeldung und Genehmigung
Telefon: 06023 949-???
